Pappnas-Photos - der etwas andere Hobbyphotograph

 

 

 

 

DGSVO

 

 

Photos erzählen Geschichten, auch meine Photos. Zumindest sehe ich das so. Egal, wo ich gerade bin um meine Photos zu „schießen“, es steckt immer eine Geschichte dahinter. Doch das ist, zumindest Stand jetzt, ab dem 25.05.2018 vorbei! An diesem Tag tritt die neue DGSVO in Kraft, zu deutsch: die neue Datenschutzgrundverordnung. Und diese hat extrem weitreichende Folgen für die Photographie, sowohl für den Profi als auch für den Amateur.

Stand jetzt muß ich mir ernsthafte Gedanken machen, ob ich dieses wunderbare Hobby auch zukünftig werde betreiben können.

Stellen wir uns ein Bild vor, auf dem beispielsweise der Kölner Dom zu sehen ist. Jetzt ist es allerdings schlechterdings unmöglich, den Dom ohne Passanten abzulichten. Nach zum jetzigen Zeitpunkt gültigem Recht ist das kein Problem, allerdings mit Inkrafttreten der DGSVO ist es nicht nur ein Problem, sondern gar eine Eintrittskarte ins Gefängnis – zumindest droht ein Bußgeld bis zu 20 Millionen Euro. Der Grund ist, daß ich bereits bevor ich den Auslöser betätige von allen Leuten auf der Domplatte eine schriftliche Zustimmung aller Leute, die eventuell auf dem Bild, was ich ja erst noch machen will, zu sehen sein könnten. Dabei spielt es überhaupt keine Rolle, ob die Personen dann zu erkennen sind oder unscharf abgelichtet sind oder gar mit dem Rücken zur Kamera stehen! Ich würde nämlich kein Photo mehr machen, sondern eine „Datenerhebung“!

Ein anderes Beispiel: eine Hochzeit soll photographiert werden, die Brautleute haben einen Photographen dafür engagiert. Oder der Onkel macht die Bilder. Das Brautpaar ist sicherlich damit einverstanden, daß es abgelichtet wird, aber es wird auch von jedem Hochzeitsgast die Einwilligung benötigt – schriftlich natürlich. Ähnliches gilt z.B. auch für Sport- oder Konzertphotographie.

Übrigens: diese Einwilligung kann übrigens jederzeit ohne Begründung widerrufen werden. Was bedeutet, daß die Bilder dann nicht mehr veröffentlicht werden dürfen.

Jetzt kann sich jedermann/-frau überlegen, ob dies nicht ein wenig weltfremd und überhaupt realisierbar ist...

Grundsätzlich ist eine solche Verordnung wahrscheinlich sinnvoll, aber die jetzigen Folgen, sowohl für Amateure als auch Profis, sind irgendwo grotesk zu nennen. Dem Profi wird sein Beruf eingeschränkt, dem Amateur das Hobby vergällt.

Und es entsteht eine enorme Rechtsunsicherheit, deren Nutznießer wohl nur Abmahnanwälte sein werden. Fakt ist, daß die DGSVO die Photographie dergestalt verändern wird, daß es sie so, wie wir sie bislang kannten, nicht mehr geben wird. Ganz zu schweigen davon, daß die DGSVO der Tod jeglicher photographischen Kreativität ist.

Die DGSVO bezieht sich übrigens nur auf digitale Photos, da hier Datum, Uhrzeit, evtl. der Ort usw. der Photographie gespeichert wird. Auf die analoge Photographie hat sie keine Auswirkungen, da hier diese Daten nicht gespeichert werden. Achja, Tote dürfen auch abgelichtet werden...

Die DGSVO sieht übrigens die Möglichkeit vor, daß der Gesetzgeber Ausnahmen, die sich mit dem bisherigen Recht decken, zuläßt. Das hat er aber, im Gegensatz zu anderen Ländern der EG, wie etwa Österreich und Schweden, nicht getan.

 

Daß ich mit meiner Sichtweise nicht alleine dastehe zeigt die Seite der Rechtsanwälte IPCL Rieck & Partner, die ich mit deren freundlicher Genehmigung hier verlinke. Hier wird sich aus anwaltlicher Sicht mit dem Thema auseinandergesetzt.